Title: Strafen für Graffiti-Sprayer – von Schadensersatz bis Freiheitsstrafe
Author: Graffitti ex
Published: 12. Juni 2020
Last modified: 1. Juli 2026

---

# Strafen für Graffiti-Sprayer – von Schadensersatz bis Freiheitsstrafe

 Veröffentlicht am 12. Juni 20201. Juli 2026 von [Graffitti ex](https://www.graffitti-ex-gmbh.de/author/graffitti-ex-gmbh-co-kg/)

Ob als **Kunstgebilde** oder **rebellischer Akt** angedacht – Graffitis gehören 
in vielen Groß- und Kleinstädten heutzutage leider zum Stadtbild dazu. Neben öffentlichen
Gebäuden, Straßenschildern und Zügen bleiben auch Fassaden von Privathäusern oder
Garagentore oft nicht verschont.

Doch genau genommen ist jede Form von Graffiti sprayen gemäß § 303 II StGB eine **
Sachbeschädigung**. Ob das Gebilde auf das Eigentum einer anderen Person oder in
öffentlichen Bereichen aufgesprüht wird, ist dabei nicht von Belang.

Gemäß der rechtlichen Einstufung als Sachbeschädigung und in Bezug auf weitere Paragrafen
des Strafgesetzbuches bzw. Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ziehen Graffitis eine
Vielzahl an Strafen nach sich. Wie diese aussehen können, haben wir von Graffiti
ex, der Reinigungsfirma für **[Graffitientfernung](https://www.graffitti-ex-gmbh.de/graffitientfernung/?output_format=md)
in Dresden**, für Sie zusammengestellt.

## Diese Gesetzesbrüche liegen beim Graffitisprayen vor

Strafen sind sowohl dann zu erwarten, wenn der Täter direkt beim Sprayen auf fremdes
Eigentum erwischt wird oder wenn er aufgrund von Ermittlungen der Polizei überführt
werden kann. Graffitis werden bundesweit von der Polizei dokumentiert und lassen
sich in nicht wenigen Fällen auf den Täter zurückführen. Immerhin verwenden viele
Sprayer eine Art **Markenzeichen für ihre Schmierereien**, zum Beispiel ein Kürzel
oder ein bestimmtes Zeichen.

Rechtlich ist es selbstredend nicht wichtig, ob das Graffiti von einzelnen Personen
subjektiv als „schön“ oder als „Kunst“ eingestuft wird. Liegt keine **Erlaubnis 
des Eigentümers** für das Auftragen des Graffitis vor, begeht der Sprayer einen 
Gesetzesbruch und hat mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Wurde **privates Gelände** oder Teil eines privaten Gebäudes für das Sprayen betreten,
liegt zudem **Hausfriedensbruch** gemäß § 123 I StGB vor. Wie bereits erwähnt, sind
Strafen gemäß § 303 II StGB für das Graffitisprayen zu erwarten, da eine Sachbeschädigung
von fremdem oder gemeinschaftlichem Eigentum vorliegt.

Hierfür kann vom Beschädigten (ob Privatperson oder öffentliches Institut etc.) 
ein **Schadensersatz** gefordert werden. Da die Bilder sich oft nur mit aufwendigen
Reinigungsverfahren von Spezialisten entfernen lassen, kann die Summe je nach** 
Aufwand der Entfernung** entsprechend hoch ausfallen. Für die Reinigung kommen je
nach Baustoff und Material andere effektive Mittel und Verfahren zum Einsatz, die
die Farbe vollständig abtragen.

## Die möglichen Strafen im Überblick

 * Erziehungsmaßnahmen für jugendliche Täter
 * Verwarnungen oder Arbeitsauflagen
 * Schadensersatzzahlungen an den Beschädigten (z.B. Übernahme der Kosten für die
   Reinigung von einem Fachmann wie Graffiti ex oder einen Neuanstrich mittels Malerbetrieb)
 * Hohe Geldstrafen von mehreren tausend Euro
 * Freiheitsstrafe von mehreren Jahren

Maßgebend für das Strafmaß ist neben dem **Alter des Täters** auch das Vorgehen 
des Sprayers. Liegt Hausfriedensbruch vor, fällt die Strafe höher aus. Hinzu kommt
die Schwere der **Beschädigung des Eigentums** und wie oft der Täter eine Tat begangen
hat. Können dem Sprayer auch weitere Bilder in der Stadt oder Nachbarschaft zugeordnet
werden, fallen die Schadensersatzzahlungen oder anderweitige Strafen entsprechend
höher aus.

## Beitragsnavigation

[Graffiti entfernen ohne chemische Stoffe – geht das?](https://www.graffitti-ex-gmbh.de/graffiti-entfernen-ohne-chemische-stoffe-geht-das/)

[So gesundheits- und umweltschädlich sind Graffitis](https://www.graffitti-ex-gmbh.de/so-gesundheits-und-umweltschaedlich-sind-graffitis/)